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Written by: Business

Neue Kleinunternehmerregelung ab dem 01.01.2025

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Ab dem 1. Januar 2025 treten in Deutschland neue Regelungen für Kleinunternehmer in Kraft, die auf der Richtlinie (EU) 2020/285 basieren. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 soll die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Nachfolgend werden Auszüge der geplanten Änderungen kurz zusammengefasst:

Kleinunternehmerregelung auch für ausländische Unternehmer
Eine wesentliche Neuerung ist die Aufhebung der bisherigen Beschränkung der Steuerbefreiung auf inländische Kleinunternehmer. Nun können auch Kleinunternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten die deutsche Kleinunternehmerregelung anwenden, vorausgesetzt, sie nehmen an einem besonderen Meldeverfahren teil und erhalten eine Kleinunternehmer-Identifikationsnummer.

Änderung der Umsatzgrenzen.
Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer wird auf 25.000€ für das vorangegangene Jahr (bisher: 22.000 €) sowie auf 100.000 € (bisher: 50.000 €) für das laufende Jahr angehoben. Dies bedeutet, dass zukünftig die Kleinunternehmerregelung anwendbar ist, sofern der Umsatz des vorangegangenen Kalenderjahres den Betrag von 25.000 € sowie der Umsatz des laufenden Kalenderjahres den Betrag von 100.000 € nicht übersteigt. Neu ist auch, dass es für den Umsatz des laufenden Jahres nicht auf die Prognose zum Jahresbeginn ankommt. Bisher war entscheidend, ob der Umsatz des laufenden Jahres die Umsatzgrenze von 50.000€ voraussichtlich nicht übersteigt. Zukünftig ist die Kleinunternehmerregelung bereits im laufenden Jahr nicht mehr anwendbar, soweit die Umsatzgrenze von 100.00€ während des Jahres überschritten wird. Bereits der Umsatz, mit welchem der Schwellenwert von 100.000€ überschritten wird, unterliegt künftig der Umsatzsteuer.

Keine Hochrechnung auf einen Jahresumsatz bei unterjährigem Beginn der Tätigkeit
Mit Einführung der Neuregelung entfällt zudem die bisher notwendige Hochrechnung der Umsätze bei unterjährigem Beginn der Tätigkeit. Im Jahr der Betriebseröffnung gilt die Umsatzgrenze von 25.000 €. Bisher musste der Umsatz im Jahr der Betriebseröffnung für die Prüfung der Kleinunternehmergrenze auf 12 Monate hochgerechnet werden. Sofern der hochgerechnete Umsatz über der Umsatzgrenze lag, war die Kleinunternehmerregelung nicht mehr anwendbar. Durch die Neuregelung kann selbst bei Betriebseröffnung im Dezember die volle Umsatzgrenze von 25.000 € ausgeschöpft werden.

www.kirchenbauer-stb.de

Last modified: 2. Dezember 2024