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Alexander Huck: unabhängig und provisionsfrei
Die private Altersvorsorge und der damit verbundene Vermögensaufbau sind heute wichtiger denn je. Wer gegenwärtig in den Ruhestand geht und das gesamte Berufsleben ausschließlich in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann seinen Lebensstandard häufig noch annähernd halten. Dies wird sich in den nächsten Jahren und Jahrzehnten dramatisch ändern. Das Rentenniveau, also das Verhältnis der durchschnittlichen Renten nach 45 Beitragsjahren zum durchschnittlichen Einkommen, ist kontinuierlich gefallen und liegt mittlerweile deutlich unter 50%.
Um die vorhandene Rentenlücke zu schließen, eignen sich Investitionen am Kapitalmarkt theoretisch sehr gut. Allerdings wird fortlaufend berichtet, dass die Ergebnisse merklich hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind. Sei es die monatliche Rentenhöhe des Riestervertrags oder die Rendite der Geldanlage in Fonds, um nur einige Beispiele zu nennen.
In der Regel ist nicht der Kapitalmarkt selbst dafür verantwortlich – der Aktienmarkt etwa hat sich in den letzten Jahren hervorragend entwickelt – Schuld sind vielmehr die Produkte, in die investiert wurde. Die Auswahl besagter Produkte wird von der in Anspruch genommenen Beratung beeinflusst.
Wer juristische Hilfe benötigt, wendet sich an einen Anwalt. Die Steuererklärung kann von einem Steuerberater angefertigt werden und bei allen finanziellen Themen führt der Weg zum Finanzberater. Es gibt zahlreiche Dienstleistungen, die Expertenwissen voraussetzen. Dabei ist es entscheidend, die Interessen der Kunden bestmöglich im Blick zu haben.
Idealerweise sollte die Beratung daher unabhängig sein. Für über 90 % der Finanzberater in Deutschland ist genau dies allerdings fraglich. Laut gesetzlicher Definition sind sie nämlich keine Berater, sondern haben die Zulassung zum Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO). Ihre Kernaufgabe ist es daher, Produkte zu vermitteln, also zu verkaufen. Ihre Vergütung erhalten jene Verkäufer nicht direkt vom Kunden, sondern sie werden indirekt über die vermittelten Produkte bezahlt. Ein Vorgehen, das unabhängige Institutionen wie Stiftung Warentest seit mehr als 10 Jahren kritisieren. Im Bereich der Geldanlage mit Fonds besteht die Vergütung üblicherweise aus einer Abschlussprovision, die als Ausgabeaufschlag bezeichnet wird und einmalig anfällt und einer Bestandsprovision, die Teil der jährlichen Verwaltungskosten der Fonds ist. Da sich die Höhe beider Provisionen von Fonds zu Fonds unterscheidet, verdient ein Finanzanlagenvermittler auch unterschiedlich, je nachdem welcher Fonds dem Kunden angeboten wird. Der Interessenkonflikt ist offensichtlich.
Zusätzlich bedeutet es leider auch, dass Vermittler für Ihre Arbeit nur dann bezahlt werden, wenn sie den Kunden auch etwas verkaufen. Sonst gehen sie leer aus. Auf den Kunden ausgeübter Druck ist dabei keine Seltenheit. Häufig sind die Kosten entsprechender Finanzprodukte so intransparent, dass verunsicherte Kunden gar nicht genau wissen, wie viel sie für ihre Fonds bezahlen und wie hoch der Provisionsanteil ist.
So haben die von Finanzanlagenvermittlern häufig angebotenen aktiv gemanagten Fonds regelmäßig zehnmal so hohe Kosten wie die stark an Popularität gewonnenen ETFs bzw. Indexfonds.
Doch es gibt eine noch wenig bekannte Alternative zum Provisionsgeschäft. Wirklich unabhängige Beratung kann nur erwartet werden, wenn sich der Berater gesetzlich verpflichtet hat, keine Provisionen anzunehmen und ausschließlich direkt von seinen Kunden vergütet wird. Diese Beratungsform wird als Honorarberatung bezeichnet. Die Regierungen in Großbritannien und den Niederlanden sind sogar so weit gegangen, dass sie das Provisionsgeschäft im Bereich der Geldanlage verboten haben. In Deutschland gibt es nur wenige hundert echte Honorarberater (gesetzliche Bezeichnung ist Honorar-Finanzanlagenberater § 34h GewO), die den Ansatz des Provisionsverzichts konsequent umsetzen. Sie werden gewöhnlich über ein Stundenhonorar bzw. ein jährliches Serviceentgelt direkt vom Kunden vergütet.
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Last modified: 9. April 2025